Beratung.

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI.

Wer Pflegegeld erhält und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, ist gesetzlich zu regelmäßigen Beratungseinsätzen verpflichtet. Unsere Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause, beraten Sie individuell und unterstützen Sie mit wertvollen Tipps für den Pflegealltag.

Wir beantworten Ihre Fragen, geben praktische Empfehlungen und helfen dabei, die häusliche Pflege dauerhaft sicherzustellen. Die Kosten übernimmt in der Regel vollständig Ihre Pflegekasse.



Pflegeschulung.

Häusliche Pflegeschulung nach § 45 SGB XI.

Pflege bedeutet Verantwortung. Damit Sie sich im Alltag sicher fühlen, bieten wir individuelle Pflegeschulungen direkt bei Ihnen zu Hause an.

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte zeigen Ihnen praktische Pflegetechniken, geben hilfreiche Tipps und beantworten Ihre persönlichen Fragen. So gewinnen Sie mehr Sicherheit im Umgang mit Ihrem Angehörigen und können Belastungen im Pflegealltag besser bewältigen.

Häufige Fragen.

Wer muss einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen?

Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und ausschließlich von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden, sind zu regelmäßigen Beratungseinsätzen verpflichtet.


Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Das hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 erfolgt der Beratungseinsatz in der Regel halbjährlich. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist er vierteljährlich erforderlich.


Ist die Beratung nach § 37.3 kostenlos?

Ja. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.


Was ist eine Pflegeschulung nach § 45 SGB XI?

Bei einer Pflegeschulung zeigen unsere Pflegefachkräfte direkt bei Ihnen zu Hause praktische Pflegetechniken und geben hilfreiche Tipps für den Alltag. So gewinnen pflegende Angehörige mehr Sicherheit im Umgang mit ihren Liebsten.


Wer übernimmt die Kosten der Pflegeschulung?

Die Kosten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.


Welche Leistungen stehen mir mit einem Pflegegrad zu?

Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder der monatliche Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden. Wir erklären Ihnen gerne, welche Leistungen für Ihre persönliche Situation infrage kommen.


Muss ich bereits Kunde des Pflegezentrums Waldblick sein?

Nein. Die Beratungseinsätze und Pflegeschulungen können unabhängig davon durchgeführt werden, ob Sie bereits Leistungen unseres ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.


Wie vereinbare ich einen Termin?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gemeinsam finden wir einen passenden Termin für die Beratung oder Pflegeschulung.



Erstgespräch.

Persönlich. Individuell. Unverbindlich.

Jede Pflegesituation ist anders. Deshalb nehmen wir uns Zeit für ein ausführliches Erstgespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumlichkeiten.

Gemeinsam besprechen wir Ihren Unterstützungsbedarf, informieren Sie über Leistungen der Pflegeversicherung, klären die Finanzierung und erstellen ein individuelles Versorgungskonzept. Anschließend erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag und auf Wunsch einen Pflegevertrag.



Angehörige.

Gemeinsam statt allein.

Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Herausforderungen mit sich. Deshalb stehen wir Ihnen nicht nur als Pflegedienst, sondern auch als Ansprechpartner zur Seite.

Ob Fragen zur Pflege, Unterstützung im Alltag oder praktische Hilfestellungen: Unsere Pflegekräfte begleiten Sie mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und fachlichem Rat. Gemeinsam finden wir Lösungen, die den Alltag für alle Beteiligten erleichtern.

 



Entlastung.

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI.

Pflegebedürftigen mit Pflegegrad steht monatlich ein Entlastungsbetrag zu. Dieser kann beispielsweise für hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung im Alltag oder weitere anerkannte Betreuungsangebote genutzt werden.

Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese unkompliziert in Anspruch nehmen können.