Die Kosten für die vollstationäre
Pflege finden Sie hier:
Die Kosten für einen Platz in unserer stationären Pflege setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Welche Kosten tatsächlich entstehen, hängt von Ihrer persönlichen Situation und den möglichen Leistungen der Pflegeversicherung ab.
Gerne erklären wir Ihnen die einzelnen Positionen und erstellen eine transparente Übersicht der zu erwartenden Kosten.
Für die pflegebedingten Aufwendungen fällt ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil an. Dieser ist innerhalb unserer Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 grundsätzlich gleich hoch.
Hinzu kommen weitere Kostenbestandteile für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und gegebenenfalls zusätzliche Leistungen.
Hierzu gehören die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in unserer Einrichtung. Darunter fallen beispielsweise Mahlzeiten, Reinigung, Wäscherei und weitere Leistungen des täglichen Lebens.
Investitionskosten entstehen unter anderem für die Bereitstellung und Instandhaltung der Immobilie sowie für notwendige Ausstattungen der Pflegeeinrichtung.
Über die Ausbildungsumlage werden Kosten der Pflegeausbildung mitfinanziert. Sie ist Bestandteil der Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung.
Zusätzlich können besondere Komfort- und Serviceleistungen vereinbart werden. Dazu können beispielsweise kleinere Reparaturen, Näharbeiten oder die Nutzung von Räumlichkeiten für private Feiern gehören.
Solche Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie zuvor gesondert vereinbart wurden.
Hierzu zählen die Aufwendungen für die pflegerische Versorgung und Betreuung durch unsere Mitarbeitenden.
Ein Teil dieser Kosten kann abhängig vom Pflegegrad durch Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt werden.
Zusätzliche private Kosten können beispielsweise für Medikamente, Rezeptgebühren, Fußpflege oder Friseurleistungen entstehen.
Liegt eine Befreiung von Zuzahlungen vor, können entsprechende Nachweise bei unserer Verwaltung eingereicht werden.
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten der stationären Pflege. Sie übernimmt jedoch nicht sämtliche anfallenden Kosten.
Welche Leistungen Ihnen zustehen, richtet sich unter anderem nach Ihrem Pflegegrad und der jeweiligen Versorgungsform. Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen Überblick über die möglichen Leistungen zu erhalten.
Bei einem dauerhaften Einzug in unsere stationäre Pflegeeinrichtung beteiligt sich die Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad an den pflegebedingten Aufwendungen.
Der verbleibende Eigenanteil sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und weitere Bestandteile werden von den Bewohnern selbst getragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Unterstützungsleistungen infrage kommen.
Die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ermöglicht eine zeitlich begrenzte Versorgung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
Sie kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt sinnvoll sein, wenn die Versorgung zu Hause noch nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Auch bei Krankheit, Urlaub oder Überlastung pflegender Angehöriger kann die Kurzzeitpflege eine wichtige Entlastung bieten.
Die Kurzzeitpflege kann außerdem eine Möglichkeit bieten, unsere Einrichtung zunächst kennenzulernen. Wenn Sie über einen dauerhaften Einzug nachdenken, können Sie so einen persönlichen Eindruck von unserem Haus, der Pflege und dem Alltag gewinnen.
Wichtig: Lassen Sie sich vor der Aufnahme von Ihrer Pflegekasse beraten, welche Leistungen Ihnen aktuell zur Verfügung stehen.
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.
Das kann beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit oder einer notwendigen Auszeit der Fall sein. Anders als die Kurzzeitpflege wird die Verhinderungspflege grundsätzlich im häuslichen Umfeld erbracht.
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um die verbleibenden Pflegekosten zu finanzieren, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII beantragt werden.
Der zuständige Sozialhilfeträger prüft den individuellen Anspruch und kann ungedeckte Kosten übernehmen.
Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Sozialamt. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen und nennen Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner.
Pflegekosten und Leistungen der Pflegeversicherung können auf den ersten Blick kompliziert wirken. Deshalb beraten wir Sie gerne persönlich zu den Kosten unserer stationären Pflege und den möglichen Finanzierungsmöglichkeiten.
Sprechen Sie uns an. Gemeinsam klären wir, welche Leistungen für Ihre persönliche Situation infrage kommen.
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