Der Pflegeprozess ist ein systematischer Problemlösungsprozess. Mit ihm gelingt es den professionellen Pflegekräften, den Pflegebedarf zu strukturieren. Dies geschieht in den Schritten:

  • Informationssammlung
  • Erhebung der Pflegeprobleme und der verbliebenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
  • Planung der Pflegemaßnahmen
  • Durchführung der Pflegemaßnahmen und
  • der Überprüfung, ob die Pflege und Betreuung den gewünschten Erfolg gebracht hat.

 

Am besten gelingt der Pflegeprozess, wenn sich die Angehörigen bzw. der Pflegebedürftige aktiv daran beteiligen. Sie informieren z.B. über bestimmte Gewohnheiten, Eigenheiten und Rituale. Wichtig ist auch zu wissen, was der Pflegebedürftige noch selbst machen kann, sodass die Pflegemaßnahmen und die verbliebenen Fähigkeiten individuell geplant werden können. Wenn diese bekannt sind, fällt es viel leichter, die tägliche Pflege und Betreuung individuell zu gestalten.

 

     

    Damit diese Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen, müssen sie so gestaltet sein, dass die pflegenden Angehörigen bzw. der Pflegebedürftige selbst sie umsetzen können. Ansonsten kann das Ziel, etwa zwei Liter am Tag zu trinken, nicht erreicht werden.
     

     

    Biografiearbeit

    Die Biografiearbeit ist ebenfalls fester Bestandteil des Pflegeprozesses. Um etwas über das Leben des Pflegebedürftigen zu erfahren, sind der Pflegebedürftige selbst und seine Angehörigen die wichtigsten Informationsquellen.

     

    Jeder Mensch hat seine eigenen prägenden Lebenserfahrungen und -einstellungen. Er hat im Laufe der Zeit bestimmte Problemlösungsmöglichkeiten entwickelt, hat Eigenheiten, bestimmte Gewohnheiten und Rituale, die sein Leben bestimmen. Die Generation, die heute Pflege braucht, hat in ihrer Kindheit oder in ihrer Jugend Kriegserfahrungen durchmachen müssen und ist nicht selten traumatisiert. Diese Erfahrungen können sich in der täglichen Pflege und Betreuung widerspiegeln.

     

    Eine alte Dame mit Demenz etwa, die gerade diese Phase ihres Lebens wieder erlebt, hortet und isst Lebensmittel, obwohl das Verfallsdatum längst abgelaufen ist oder Nahrungsmittel verschimmelt sind. Die Begründung für dieses Verhalten liegt in den Kriegserlebnissen, wo Hunger herrschte und Nahrungsmittel knapp waren. Lebensmittel wurden nicht einfach weggeworfen. In der professionellen Pflege wird die Sammlung dieser Informationen deshalb auch unter dem Begriff Biografiearbeit zusammengefasst. In der Biografie liegt häufig der Schlüssel für uns unverständliche Handlungen.
     

     

    Pflegeeinsatz nach § 37 SGB XI

    Bei eigener Pflege eines Angehörigen zu Hause und ausschließliches beziehen der Geldleistungen der Pflegekasse besteht die Verpflichtung, einen Pflegeeinsatz bei einem ambulanten Pflegedienst abzurufen, bei den Pflegegraden I, II und III halbjährlich und ab dem Pflegegrad IV vierteljährlich.

     

    Wir möchten bei diesem Pflegeeinsatz beratend zur Seite stehen. In einem vertrauensvollen Gespräch mit den Angehörigen und dem Pflegebedürftigen wollen wir uns die Pflege und Betreuung ansehen:

    • Mit dem Einverständnis der Angehörigen und dem Einverständnis des zu Pflegenden nimmt unsere Pflegefachkraft den Pflegebedürftigen näher in Augenschein, wie etwa den Hautzustand, den Zustand der Kleidung, das Umfeld usw. Wenn unsere Pflegefachkraft den Eindruck gewinnt, dass die pflegenden Angehörigen mit der Pflege und Betreuung am Rande Ihrer Kraft sind, bespricht sie mit ihnen Lösungsmöglichkeiten.
    • Ggf. empfehlen wir Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege.
    • Unsere Pflegefachkraft macht aufmerksam auf einen unentgeltlichen Pflegekurs sowie eine häusliche Schulung für pflegende Angehörige, die in Anspruch genommen werden können.
    • Und wir vermitteln auf Wunsch weitere Hilfsangebote, wie etwa Essen auf Rädern oder Hausnotrufdienste.

     

    Sollten dieser Pflegeeinsatz nicht abgerufen werden, stellt die Pflegekasse die Geldleistung ein. Der Gesetzgeber möchte damit einen Missbrauch des Pflegegeldes verhindern.