Menschen in unserem Hause

 

Allgemein

In unserer Einrichtung arbeiten viele verschiedene Berufe für Sie, damit Sie sich bei uns wohlfühlen.

Die Einrichtungsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des Hauses zuständig. Sie wird von der Pflegedienstleitung im Haus unterstützt, die sich um alle Abläufe innerhalb der Pflege kümmert. Sollten Sie im Bereich der Pflege Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an unsere Pflegedienstleitung.

Jede Einrichtung muss im Bereich der Pflege mindestens 50 Prozent der Pflegemitarbeiter als Fachkräfte beschäftigen. Dies können in der stationären Altenpflege unterschiedliche Berufe sein, z.B. Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Kinderkrankenpfleger.

Unsere Mitarbeiter haben sich in unserer Einrichtung weitergebildet und zusätzliche Qualifikationen erworben, z.B. als Fachkräfte für Gerontopsychiatrie, Betreuungskräfte, Fachwirte, Qualitätsmanager oder Praxisanleiter. Da unsere Einrichtung ausbildet, verfügt ein Mitarbeiter über eine Weiterbildung zum Praxisanleiter.

 

Personalschlüssel

Die Zahl der Mitarbeiter in unserem Haus richtet sich nach einem Personalschlüssel. Generell ist umso mehr Personal beschäftigt, je höher die Pflegegrade der Pflegebedürftigen sind. Die Zahl der Mitarbeiter in den hauswirtschaftlichen Bereichen richtet sich allerdings nicht nach den Pflegegraden, sondern nach der Belegungssituation.


Zusätzliche Betreuungskräfte

In unserer Einrichtung werden zusätzliche, über die Pflegekasse finanzierte Betreuungskräfte eingesetzt. Auf 20 Bewohner kommt eine solche Vollzeitkraft. Aufgabe unserer Betreuungskräfte ist es, Sie im Alltag zu unterstützen. Diese Kräfte bieten sowohl Gruppenangebote für Bewohner wie Singen, Gedächtnistraining, Gymnastik, Spaziergänge und Zeichnen als auch Einzelbetreuung an. Für die Organisation sind unsere Betreuungskräfte verantwortlich.

 

Menschen, die zu uns kommen

  

 
Arzt

Sollte Ihr Hausarzt nicht zu uns kommen, so können wir Ihnen einen Hausarzt empfehlen. Facharztbesuche sind in unserer Einrichtung zum Teil möglich. Teilweise müssen Sie sich aber hierzu in die Praxis begeben. Sollten Sie einen Krankentransport benötigen, so kann Ihr Hausarzt einen Transportschein ausstellen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Organisation und begleiten Sie gegebenenfalls auch.

 

Apotheke

Jede Einrichtung muss einen Vertrag mit einer Kooperationsapotheke abschließen. Sollten Sie die Lieferung durch eine andere Apotheke wünschen, ist dies natürlich möglich. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir die Beschaffung Ihrer Medikamente übernehmen sollen oder ob Sie dies selbst tun.

 

Friseur

Regelmäßig kommt ein Friseur ins Haus. Dies ist kein Mitarbeiter unserer Einrichtung. Preislisten für seine Tätigkeiten hängen aus. Die Kosten für den Friseur können wir über Ihr Depotkonto oder Ihr Verwahrgeld in unserer Einrichtung abrechnen. Darüber informieren wir Sie gerne.

 

Fußpflege

Sie können gerne weiterhin Ihre bewährte Fußpflegekraft beauftragen. Falls Sie noch keine Fußpflege in Anspruch genommen haben, können wir Ihnen auch jemanden empfehlen. Die Fußpflegekraft ist selbstständig und rechnet die Kosten direkt mit Ihnen ab. Sie können allerdings ebenso über Ihr Depotkonto oder Verwahrgeld abrechnet werden.

 

Krankengymnastik und Ergotherapie

Wir arbeiten mit ortsansässigen Praxen zusammen, häufig in Kooperationen. Sie haben selbstverständlich auch hier die Möglichkeit, eine eigene Praxis zu wählen. Die Koordination der Termine übernehmen wir gerne für Sie. Ihr Hausarzt stellt Ihnen ein Rezept aus und Sie zahlen gegebenenfalls noch den Eigenanteil.

 

Paliativpflege

Versicherte, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, deren Lebenserwartung begrenzt ist und die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).


Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle mit dem Ziel, die betroffene Person trotz der Schwere der Erkrankung in ihrer vertrauten stationären Umgebung versorgen zu können. SAPV muss durch einen Vertragsarzt oder Krankenhausarzt verordnet werden. In der stationären Versorgung ist eine zusätzliche Versorgung durch einen Palliativmediziner sowie einen ambulanten Dienst, der auf Palliativmedizin spezialisiert ist, möglich. Dies kann zusätzlich über die Krankenkasse der betroffenen Person abgerechnet werden.